Mitgliederinformation

Terminhinweise:

14.01.2021 18.00 – 20.00 Uhr Eröffnung der Grünen Woche (digital)

19.01.2021 19.00 – 20.00 Uhr Digitaler Landwirtestammtisch

 

Landwirtestammtisch „Düngeverordnung 2021- Was gilt jetzt?“

Nachdem die Düngeverordnung 2017 in Kraft treten, wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Da kann leicht der Überblick über aktuelle Regelungen verloren gehen- vor allem, seit der letzten, gravierenden Änderung, die seit 01. Januar 2021 gilt.

Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Werra-Meißner laden wir Sie herzlich zu einem Online-Landwirtestammtisch zum Thema „Düngeverordnung 2021- Was gilt jetzt?“ mit Marie-Christin Mayer vom Hessischen Bauernverband ein. Die Veranstaltung beginnt am 19.01.2021 um 19.00 Uhr.

Sie können Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden und erhalten die Zugangsdaten per Mail.

Alternativ können Sie unter dem Link https://hessischerbauernverband-lsf.my.webex.com/hessischerbauernverband-lsf.my/j.php?MTID= m731df004ea6cc8483d7fd2a5c59c340b an der kostenlosen Veranstaltung teilnehmen.

 

„Rote Gebiete“

Wir haben die Mitglieder nochmals angeschrieben, die ihren Betriebssitz in den Gemarkungen haben, die „rote Gebiete“ nach § 13a Düngeverordnung enthalten. Dabei geht es darum zu eruieren, ob Klagen auch im Kasseler Raum gestartet werden. Der Hessische Bauernverband wird einige Klageverfahren mit begleiten. Sofern Betriebe Flächen in „roten Gebieten“ bewirtschaften, jedoch nicht dort ihren Betriebssitz haben, können sich diese ebenfalls mit der Thematik auseinandersetzen.

Uns als Verband ist es wichtig fortlaufend die betroffenen Mitglieder zu bündeln und zu informieren.

Dabei ist ein Kern darzulegen, dass die Gebietsausweisung bislang weder sachgerecht noch transparent nachvollziehbar erfolgt ist. Dies haben wir fortlaufend und mehrfach dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch mitgeteilt.

Die Möglichkeiten der Normenkontrolle sind mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde kann auch eine Solidarität dadurch erzeugt werden, sich anteilig an Kosten von Verfahren von Berufskollegen zu beteiligen. Sofern hierzu Interesse besteht, können Sie sich gern an die Geschäftsstelle wenden.

 

Ende der Sperrfrist

Am 15. Januar endet die Sperrfrist für Festmist, d.h. ab 16. darf wieder Festmist aufgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass auf gefrorenen Boden KEIN N-Dünger aufgebracht werden darf, das betrifft auch Festmist! Im roten gebiet endet die Sperrfrist für Festmist am 31.01.

Bevor eine N-Düngung, unabhängig ob mineralisch oder organisch erfolgt, muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Wichtig: Die Herbstdüngung zu Raps und Gerste im Herbst muss zu 100% bei der Frühjahrsberechnung angerechnet werden.  

 

Befreiung von der Dokumentationspflicht - Düngebedarfsermittlung

Von der Düngebedarfsermittlung sind folgende Betriebe befreit:

In nicht belasteten und nicht eutrophierten Gebieten (N und P) mit

weniger als 30 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,

nicht mehr als maximal 3 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,

einem jährlichen Nährstoffanfall von weniger als 110 kg Gesamtstickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern des eigenen Betriebes,

und

ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

In belasteten oder eutrophierten Gebieten mit

weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,

nicht mehr als maximal 2 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,

einem jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern von weniger als 750 kg Gesamtstickstoff je Betrieb,

und

ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

 

Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Saatgut kann bestellt werden

Die 2017 gestartete Gemeinschaftsinitiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Landwirte und Imker sind Partner“ hat sich von Beginn an sehr positiv entwickelt und ist ein gelungenes Beispiel zur Verbesserung der Artenvielfalt in unserem Bundesland.

Bis zum 27. Januar können Sie Saatgut für Blühstreifen über den Kreisbauernverband bestellen und in der Geschäftsstelle abholen (Tel. 0561-41411 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Das konventionelle Saatgut kostet 6,10 € je kg inkl. MwSt, das Öko-Saatgut kostet 7,17 € je kg inkl. MwSt.
Die Aussaatstärke liegt zwischen 8 und 10 kg/ha.

 

Technische Probleme bei der Darstellung der „roten und gelben Gebiete“ im Geoportal Hessen

Im Geoportal Hessen https://www.geoportal.hessen.de/ sind die als  nitratbelasteten bzw. eutrophierten Gebiete nach der Hessischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ausgewiesen. Allerdings gibt es jedoch Probleme bei der Darstellung, wenn die Karten mit dem Chrome-Browser aufgerufen werden- die Gebiete nicht angezeigt. Auch wenn in einem anderen Browser die Gebiete zu sehen sind, sind die Karten für die praktische Umsetzung nicht geeignet, da die Gebietsgrenzen nicht schlagbezogen dargestellt werden. Es ist auch nicht möglich, sich die Karten in einem sehr kleinen Maßstab anzeigen zu lassen. Wegen dieser technischen Probleme hat sich der  Bauernverbandes mit einem Schreiben an Staatssekretär Oliver Conz, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt und eine Übergangsvorschrift für die Umsetzung der AVDüV eingefordert.

 

Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft – BMEL will Mittel aus der zweiten Jahreshälfte vorziehen

Das BMEL teilte mit, dass die IuZ-Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft „zeitnah“ mit Mitteln, die eigentlich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen waren, fortgesetzt werden soll.

Da der Internetauftritt der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter dem großen Andrang zusammenbrach, wurden bereits ab Mittag keine Anträge entgegengenommen.

Ein   Vorziehen   der   IuZ-Mittel   aus   den   Folgejahren   2022–2024   würde   erfordern,   dass   ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden müsste. Dass so verfahren wird, zeichnet sich im Moment nicht ab.

Von  den  für  dieses  Jahr  vorgesehenen 207 Millionen  Euro Bundesmitteln  für  Investitionsmaßnahmen in  besonders  umwelt- und  klimaschonende  Bewirtschaftungsweisen  sollte  nach bisherigem Stand die Hälfte in ersten Halbjahr 2021 und die andere Hälfte im zweiten Halbjahr 2021 Verwendung  finden.  Die  Mittel  für  die  erste  Hälfte  2021 (103,5  Mio.  Euro) werden  auf  die  drei Förderbereiche wie folgt aufgeteilt:

  • Maschinen der Außenwirtschaft 72,5 Mio. Euro (Antragstellung seit Montagabend nicht mehr möglich)
  • Lagerstättenerweiterung für Wirtschaftsdünger: 26 Mio. Euro (Antragstellung weiter möglich)
  • Gülleseparierung: 5 Mio. Euro (Antragstellung noch nicht angelaufen)

 

Agrardieselvergütung

Antragsteller, die auf den Serienbrief des Hauptzollamts Dresden reagiert und ihre E-Mail-Adresse bis zum 10.12.2020 mitgeteilt hatten, benötigen als Voraussetzung für das vereinfachte Anmeldeverfahren nur noch das zwingend erforderliche ELSTER-Zertifikat. Ihnen wurde ein Link für ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gesendet. Wer das noch nicht getan hat, kann sich unter www.zoll-portal.de als Geschäftskunde registrieren. Auch hier ist ein Elsterzertifikat oder erforderlich. Bis 2023 können Anträge auf Steuerentlastung noch mittels Papierantrag gestellt werden. Vertreterregelungen, wonach der Kreisbauernverband mit der Antragstellung beauftragt werden kann, sind voraussichtlich leider erst ab Juni 2021 möglich. Ab November 2021 ist eine Vertretung für Landwirte ohne E-Mail-Adresse und ohne ELSTER-Zertifikat vorgesehen. Bis dahin kann eine Vertretungsfunktion nur mit dem Papierantrag 1140/1142 ausgeübt werden.

 

Agrarpolitischer Jahresauftakt des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen zum Bundestag und zu sechs Landtagen möchte der Deutsche Bauernverband anlässlich der digitalen Grünen Woche 2021 den Spitzen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen am 14. Januar 2021 die Möglichkeit geben, die politischen Schwerpunkte und Ziele für die kommende Legislaturperiode vorzustellen und zu diskutieren. Hierbei wird es nicht nur um die Agrar- und Ernährungspolitik, sondern auch um die wirtschafts-, steuer- und mittelstandspolitische Programmatik gehen. Neben dieser Runde der Partei- und Fraktionsvorsitzenden wird die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner eine Ansprache halten.
Die Veranstaltung beginnt am 14. Januar um 18.00 Uhr und kann im Livestream unter www.bauernverband.de verfolgt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Rahmen der IGW finden weitere interessante Veranstaltung des DBV (s. Homepage) statt, u.a.:

19.01.2021, 9:00-10:30 Uhr: Fachforum "Tierwohl in der Theke"

20.01.2021, 9:30-11:00 Uhr: Wolf und Weidetierhaltung – was ist notwendig für das Überleben der Weidetierhaltung?

Für die Veranstaltungen ist keine Anmeldung erforderlich, der Livestream kann unter www.bauernverband.de aufgerufen werden.

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