ARCHIV KBV-Kassel

Am 1. Februar endet die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff.
Doch bevor wieder Gülle gefahren werden kann, muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden.

Eine Düngung erfolgt nur nach Bedarf!
Die Erstellung der Düngebedarfsermittlung für Frühling und Herbst sind Cross Compliance relevant.

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