Aktuelles

Wir sind im Landkreis Kassel u.a. mit Gebieten im Bereich Wolfhager Land, Schauenburg-Martinhagen und Teilen von Baunatal betroffen. Die Novellierung in 2017 und in 2020 und die damit verbundene Ausweisung der „roten Gebiete“ haben wir auf Bundes-, Landes- aber auch auf Verbandsebene intensiv begleitet. Die nunmehr seitens des Hess. Umweltministerium vorgelegte Neuausweisung der „roten Gebiete“ in Hessen ist nicht mit den Interessen der Landwirte vereinbar und wird von uns abgelehnt. Im Sinne der landwirtschaftlichen Interessen vor Ort fordern wir bei den Erarbeitungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen fachliches Augenmaß und weniger Aktionismus. Der Hess. Bauernverband ist nach dem Hess. Wasserdialog 2019 und vielfachen Vorsprachen, insbesondere von Präsident Schmal bemüht überhaupt Informationen von Seiten des Hess. Umweltministeriums und des HLNUG zu erhalten. Die Fragestellungen sind mit mehreren Anfragen -auch aus Kassel- beim Hess. Umweltministerium vorgetragen worden. Im März 2020 hat der Hess. Bauernverband das geologische Büro Hydor mit der Überprüfung der Gebietsausweisung beauftragt. Auf dieser Grundlage wurden die ersten Normkontrollanträge beim Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Nachdem die Europäische Kommission insgesamt das Verfahren zur Ausweisung von „roten Gebieten“ in Deutschland als unzureichend erachtet und Binnendifferenzierung gefordert hat, war Hessen zu einer Neuabgrenzung der Gebiete verpflichtet. In diesen Auswahlprozess sind die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen nicht eingebunden worden. Vor einigen Tagen sind die Karten zur Neuausweisung der „roten Gebiete“ in Hessen für die Novellierung vorgelegt worden. Wir haben bei einer neuerlichen Binnendifferenzierung erwartet, dass eine fachliche Begründung und Nachvollziehbarkeit erfolgt. Das nunmehr vorgelegte Kartenmaterial liegt dem fern und ist nicht zufriedenstellend. Die vorliegende Neuabgrenzung der „roten Gebiete“ hat in unserem Verbandsgebiet zu einer Ausweitung der Betroffenheit der landwirtschaftlichen Nutzflächen geführt. Bisher nicht betroffene Gemarkungsteile sind willkürlich neu ausgewiesen worden. Nach der offiziellen Darstellung des Hess. Umweltministeriums, nach der die „roten Gebiete“ um 40 % reduziert wurden, gründet sich im Wesentlichen auf der Herausnahme von forstwirtschaftlichen Flächen und Verkehrswegen. Dies nutzt keinem Landwirt etwas. Trotz mehrfacher Aufforderung, die maßgeblichen Daten durch das Hess. Umweltministerium bzw. das HLNUG vorzunehmen, ist dies bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Die Frist zur Stellungnahme hat nur wenige Tage betragen. Ohne Datenmaterial ist die Überprüfbarkeit nicht gegeben. Allein aus diesem Grund fehlt es an jeder Fachlichkeit und an einem geordneten Dialog bei der Ausweisung von „roten Gebieten“. Die erneute Ausweisung noch weiterer großer „roter Gebiete“ in Nordhessen ist weder wissenschaftlich nachvollziehbar noch fachlich begründet. Die Verhältnismäßigkeit mit der einhergehenden Bewirtschaftungseinschränkung ist mithin in großen Teilen der Gebietskulisse weder gegeben noch erkennbar, zumal eine wirklich nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung bisher nicht vorgelegt wurde. In unserer Stellungnahme vom 14.11.2020 gegenüber dem Hess. Umweltministerium wurde festgestellt, dass die vorgelegte Ausweisung insgesamt von der Landwirtschaft abgelehnt wird. Zur Vorbereitung weiterer Normkontrollverfahren bitten wir Sie uns per Email mitzuteilen, ob Sie unverbindlich für ein solches Verfahren zur Verfügung stehen. Hierzu benötigen wir Name, Betriebsstandort und Betriebszweig. Wir unterstützen unsere Betriebe aktiv bei der Beschreitung des Klageweges, um den landwirtschaftlichen Interessen im Landkreis Kassel gerecht zu werden. Entsprechendes Kartenmaterial finden Sie hier zum Download.

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